Generalsekretariat, DS Steyr, O.Ö.
Tel. 050-812 DW 13306
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Steyr, im Februar 2017
Betriebskosten- und Heizkostenabrechnungen für 2016
Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Mitglieder!
Ab sofort sind die Betriebskostenabrechnungen und Abrechnun-gen der Heizkosten für das letzte Geschäftsjahr (2016) für Ihre Mieter zu erstellen.
Dazu dürfen wir Sie höflich einladen, uns die Unterlagen für Ihre Abrechnungen zu übermitteln oder in den Sekretariaten abzuge-ben.
Bitte beachten Sie dabei folgendes:
Zur Erstellung der Betriebs-, Heizkostenabrechnung benötigen wir Ihre ORIGINALBELEGE – bitte keine Kopien – einschließlich der Einzahlungsbelege, eventuell Kontoauszüge bei EDV –mäßiger Durchführung der Überweisungen (electronic-banking).
Weiters bitten wir, uns in einer kurzen Liste die Einzahlung Ihrer Mieter, insbesondere das monatliche Akonto der Betriebs- und Heizkosten für jeden Mieter mitzuteilen, nur so können wir eine ordnungsgemäße Abrechnung für Sie erstellen.
Mietzins-, Betriebs- und Heizkosten-Akonto Rückstände bitten wir gesondert bekannt zu geben, damit wir sie auch in der Ab-rechnung berücksichtigen können.
Abrechnungen aufgrund von bloßen Belegskopien können wir aus Gründen der Haftung nicht durchführen. Bitte beachten Sie dieses Erfordernis !
Weiters weisen wir darauf hin, daß mit Ihren Mietern vereinbar-te Wertsicherungen im Zuge der Jahresabrechnungen ins Auge zu fassen sind.
Falls Sie bisher schon Ihre Abrechnungen selbst durchgeführt haben sollten, empfehlen wir Ihnen dringend, überprüfen zu las- sen, ob Ihre Abrechnungen auch den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, damit Sie im Zweifelsfall eine Nachzahlung beim Mieter auch wirklich zwangsweise geltend machen können.
Wir dürfen Ihnen abschließend noch einige Hinweise geben, die bei Ihrer Betriebskostenabrechnung Berücksichtigung finden sol-
len.
Folgende Fragen stehen an:
Haben Sie die Formvorschriften für die Erstellung Ihrer Abrech-nung eingehalten?
Haben Sie wirklich alle weiter zu verrechnenden Nebenkosten auch weiter verrechnet? (Mietvertrag, Mietrechtsgesetz) ?
Bestehen Rückstände bei den Zahlungen Ihrer Mieter aus den Vorjahren, die noch offen sind?
Ist allenfalls der Akontobetrag für die kommenden Jahre anzu-passen?
Hat sich der Aufteilungsschlüssel im Hause infolge von Um- od. Zubauten, Wohnungszusammenlegungen, Wohnungsaufteilun-gen geändert?
Wurden technische Anlagen im Hause verändert, oder neu ge- schaffen, die eine Neuerstellung Ihres Abrechnungsschlüssels erforderlich machen?
Haben Sie bedacht, daß für die Abrechnung von Betriebskosten bei vermietetem Wohnungseigentum besondere Regeln beste- hen?
Haben Sie in Ihrer Abrechnung die Zahlungsfristen beachtet?
Zum Schluß noch ein Hinweis für Sie!
Für die Beantwortung dieser u. anderer Fragen im Zusammen-hang damit stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
Vereinbaren Sie allenfalls telefonisch einen Beratungstermin mit unseren Sekretariaten in Steyr oder Bad Ischl!
Telefonisch erreichen Sie uns in Steyr unter der Rufnummer
050 812 13304 und in Bad Ischl unter 050 812 13305, jeweils Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, in der übrigen Zeit steht Ihnen unsere Hotline unter der Nummer
050 812 44 0 44
gerne zur Verfügung!
Das Team der Vereinigung HAGEWE – ganz auf Ihrer Seite!